Leid und Unrecht anerkennen

Stiftung Anerkennung und Hilfe
Informationen auch in Gebärdensprache

In stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe bzw. der Psychiatrie kam es in der Vergangenheit zu Leid und Unrecht. Viele Menschen, die als Kinder oder Jugendliche dort untergebracht waren, leiden noch heute an den Folgen: z. B. von ungerechtfertigter Zwangsmaßnahmen, Gewalt, Strafen, Demütigungen oder unter finanziellen Einbußen, weil sie sozialversicherungspflichtig in den Einrichtungen gearbeitet haben, ohne dass dafür in die Rentenkasse eingezahlt wurde.

Um diese Menschen zu unterstützen, haben der Bund, die Länder und die Kirchen die Stiftung Anerkennung und Hilfe ins Leben gerufen. Die Stiftung richtet sich an Menschen, die als Kinder oder Jugendliche in der Zeit vom 23. Mai 1949 bis zum 31. Dezember 1975 in der Bundesrepublik Deutschland oder bis zum 2. Oktober 1990 in der damaligen DDR in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe untergebracht waren. Betroffene können sich bis zum 31. Dezember 2019 melden.

Die bayrische Familienministerin Müller ermutigt Betroffene: „Viele Menschen leiden heute noch unter den Folgen der damaligen Geschehnisse. Es fällt ihnen oft schwer, über das Erlebte zu reden. Sie schämen sich oder haben Angst davor, noch einmal enttäuscht zu werden. Wir wollen diesen Menschen Hilfe anbieten und sie ermutigen, die Angebote der Stiftung in Anspruch zu nehmen.“ Diese Beratungsstelle kann bei Bedarf auch Hausbesuche machen und Assistenz anbieten. Die Betroffenen erhalten neben Beratungsangeboten auch finanzielle Unterstützungsleistungen in Höhe von bis zu 14.000 Euro.

Die Stiftung erfüllt außerdem folgende Aufgaben: die öffentliche Anerkennung und die Anerkennung durch wissenschaftliche Aufarbeitung der Leids- und Unrechtserfahrungen, die individuelle Anerkennung durch ein persönliches Gespräch in der Anlauf- und Beratungsstelle und Unterstützung durch finanzielle Hilfe.

Individuelle Anerkennung und finanzielle Hilfe

In den Anlauf- und Beratungsstellen arbeiten Beraterinnen und Berater gemeinsam mit den Betroffenen in persönlichen Gesprächen die Erlebnisse auf. Sind die Voraussetzungen für die Anmeldung erfüllt, erhalten die Betroffenen eine Geldpauschale. Betroffene können außerdem unter bestimmten Voraussetzungen eine einmalige Rentenersatzleistung erhalten.

Sie möchten mehr wissen?

Mehr Informationen zur Stiftung und zu den finanziellen Unterstützungs­leistungen finden Sie auf der Webseite www.stiftung-anerkennung-und-hilfe.de. Oben auf der Seite gibt es einen Button „Gebärdensprache“. Denn viele Infos sind auch als DGS-Videos abrufbar. Ausführliche Infos auch in der Dezemberausgabe der Zeitschrift „epheta“.

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