Die UN-Behinderten-Konvention
Das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen konkretisiert die allgemeinen Menschenrechte aus der Perspektive der Menschen mit Behinderungen und vor dem Hintergrund ihrer spezifischen Lebenslagen, die im Menschenrechtsschutz systematische Beachtung finden müssen. Damit stellt das Übereinkommen einen wichtigen Schritt zur Stärkung der Rechte behinderter Menschen weltweit dar. Es würdigt Behinderung als Teil der Vielfalt menschlichen Lebens und überwindet damit das noch in vielen Ländern nicht mehr zeitgemäße Prinzip der Fürsorge. Das Übereinkommen und sein Fakultativprotokoll sind für Deutschland seit 26. März 2009 verbindlich.
Inklusion
Ein wichtiges Stichwort ist hier die „Inklusion“. Kurz gesagt muss das gesellschaftliche und berufliche Umfeld so gestaltet sein, dass ein Behinderter ohne Barrieren daran teilhaben kann.
„Nachdem Deutschland (…) die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ratifiziert hat, sind eine Reihe von gesellschaftlichen Veränderungen abzusehen. Auch die Kirchen müssen in Seelsorge und Sozialarbeit darauf reagieren.“
(Zitat: Dr. Simone Bell D’Avis)
Die UN-Konvention in Gebärdensprache
Video und pdf
Der gesamte Text der UN-Konvention ist in Form von Gebärdensprach-Filmen abrufbar. Sehr übersichtlich aufgebaut, aber natürlich insgesamt umfangreich.
- Zu den Videos des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
- Der Text als pdf-Datei zum Download